Frieden: vom "gerechten Krieg" zum "gerechten Frieden"
In: Bensheimer Hefte / Ökumenische Studienhefte / Bensheimer Hefte / Ökumenische Studienhefte, 10 = 92 [d. Gesamtw.]
In: Bensheimer Hefte, 92
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World Affairs Online
In: Texte und Materialien der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft / Reihe A, 1
World Affairs Online
In: Christlich-theologischer Pazifismus im 20. Jahrhundert, S. 113-140
In: Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg: Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, S. 75-99
Der Beitrag befasst sich mit dem Verantwortungspazifismus, der um Ausbau und Stärkung des Völkerrechts bemüht ist und so eine Überwindung der Institution des Krieges anstrebt. In diesem Zusammenhang werden hier zwei Völkerrechtskonzeptionen erörtert. Der erste Schritt skizziert zunächst eine Typologie pazifistischer Positionen in der Geschichte seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Vor diesem Hintergrund werden im zweiten Schritt die völkerrechtlichen und friedensethischen Entwürfe von W. Schücking und J. Delbrück als Beispiele des Verantwortungspazifismus charakterisiert und verglichen. Im abschließenden dritten Schritt präzisiert der Autor seine daraus resultierende Hauptthese: Während Schücking auch im Kontext eines Völkerbundes, wie er ihn für nötig erachtete, die Möglichkeit von rechtmäßigen Kriegen nicht völlig ausschließen mochte, ist in Dellbrücks Konzept zwar nicht die Möglichkeit jeder (auch militärischen) Gewaltanwendung, wohl aber die Anerkennung (denkmöglicher) rechtmäßiger Kriege erledigt. Die nicht nur pazifistische Kritik der Gewalt muss überführt werden in die konstruktive Entfaltung einer rechtlich begründeten 'Weltinnenpolitik'. (ICG2)
In: Frieden machen, S. 48-62
Im November 1990 wurde auf dem KSZE-Gipfel die "Charta von Paris für ein neues Europa" verabschiedet. Doch angesichts von Bürgerkriegen, Vertreibung, Zwangsumsiedlungen etc. ist die Pariser Charta Ausdruck einer längst zerstörten Illusion. Ausgehend von dieser Einschätzung entwickelt der Autor ein Plädoyer für Gewaltfreiheit. Zwar ist eine rein gewaltfreie Wahrung des Rechts im strengen Sinne Utopie, weil die Menschen selbst die Voraussetzungen dafür zerstören. Aber die Einsicht in die Notwendigkeit von Polizei schließ keine Legitimation militärischer Gewalt ein Die Grundthese des Beitrags lautet: Frieden läßt sich nicht mit Waffengewalt schaffen, sondern kann dauerhaft nur aus den Quellen und mit Kräften der Gewaltfreiheit entstehen. Der Autor stellt in einem ersten Schritt konsensfähige friedensethische Grundsätze und zeigt am Beispiel des Schutzes der Menschenrechte, wie sehr deren Geltung auf gewaltfreie Anerkennung angewiesen bleibt und nur in engen Grenzen mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Im Anschluß stellt er ausgewählte konkrete friedenspolitische Folgerungen für gewaltfreie Handlungsmöglichkeiten dar. (rk)
In: Nachrichtendienst / Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V., DEAE: Informationen, Meinungen, Personalia, Literatur, Arbeitsmaterial, Dokumentation, Heft 3, S. 25-29
ISSN: 0936-0190
In: Forschungen und Berichte der Evangelischen Studiengemeinschaft 36
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In: Alternative Möglichkeiten für die Energiepolitik, S. 157-178
In: Beiträge zu einer Theologie der Religionen 10
Vitale Religionen haben eine eigentümliche Stärke. Sie sind attraktiv und strahlen eine Kraft aus, die ihre Angehörigen fasziniert und oft enorm einladend wirkt. Doch in der modernen Welt prallen die verschiedenen lebendigen Religionen unvermeidlich aufeinander. Etliche erheben starke Exklusivitätsansprüche und neigen aus diesem Grund zu folgenschwerer Intoleranz. Können exklusive Wahrheitsansprüche mit den Bedingungen eines rechtlich geordneten, friedlichen Zusammenlebens von Religionen vereinbart werden? Wie sollen mit Hilfe theologischer Reflexion interreligiöse Konflikte bearbeitet werden, damit die Religionen ihrer Wahrheit treu bleiben und zugleich den gesellschaftlich-politischen Frieden wahren und fördern?
In: Beiträge zu einer Theologie der Religionen 8
Literaturverz. S. 193 - 198
In: Kirche und Öffentlichkeit in Transformationsgesellschaften, S. 87-123
Die Verfasser gehen der Frage nach, welchen Bedingungen kirchliche Institutionen und Organisationen genügen müssen, damit sie als kollektive zivilgesellschaftliche Akteure auftreten, beschrieben und interpretiert werden können. Es geht um eine allgemeine Typologie der Merkmale zivilgesellschaftlichen Handelns und zivilgesellschaftlicher Strukturen, die auch für Kirchen und ihre Organisationen gelten kann, aber keineswegs auf kirchliche Strukturen und Organisationsformen beschränkt ist. Kirchen und religiöse Gemeinschaften kommen nicht aus der Eigenperspektive zur Sprache, sondern aus der Beobachterperspektive als öffentliche Institutionen in politischen Zusammenhängen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Entwicklung eines Modells und Identifikationsrasters von Zivilgesellschaft, dass anschlussfähig ist für die Frage nach der Bedeutung kirchlichen Engagements beim Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen. Dabei wird einleitend die Renaissance des Zivilgesellschaftsbegriffs in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts analysiert. Nach einer Vorstellung der gängigen Zivilgesellschaftsdefinitionen geht es um die Kontextualisierung des Zivilgesellschaftsbegriffs in der politischen Transformationsforschung, der abschließend auf seine Operationalisierbarkeit im Hinblick auf kirchliche Strukturen und Funktionen überprüft wird. Die Kirche wird als eine intermediäre Institution in der Zivilgesellschaft verstanden. Dabei werden die Schwierigkeiten einer Übertragbarkeit westlicher Zivilgesellschaftskonzepte auf politische Transformationsverhältnisse hervorgehoben. (ICG2)
In: Studien zur außereuropäischen Christentumsgeschichte (Asien, Afrika, Lateinamerika) 20
Religiöse Konversion führt zu folgenreichen Veränderungen im Lebenslauf von Menschen. Sie kann zwischenkirchliche Beziehungen belasten und zu Konflikten zwischen Religionsgemeinschaften führen. Religionswechsel als Ausdruck der Religionsfreiheit ist eine Herausforderung für viele soziale Beziehungen und staatliche Rechtsordnungen. In 43 Studien beleuchten 36 Autoren und Autorinnen aus Europa, Asien, Afrika und Amerika verschiedene Aspekte der Konversionsproblematik. Konfessions-, kultur- und kontextspezifische Auffassungen in der Weltchristenheit werden ebenso untersucht und miteinander verglichen wie der Umgang mit Konversionen in islamisch geprägten Gesellschaften und Staaten, im Hinduismus und in religiösen Traditionen Chinas. - Religious conversion implies far-reaching changes in the lives of human beings. It can be burdensome for inter-church relationships and lead to conflicts between religious communities. Change of adherence as an expression of religious freedom challenges many social relationships as well as state laws affecting religion. The 36 authors from Europe, Asia, Africa, and the Americas analyze in 43 studies various aspects of religious conversion. Approaches which are representative of specific denominational, cultural, and contextual frameworks in World Christianity are analyzed and compared. Likewise, understandings of religious conversion in Muslim societies and states, in Hinduism and religious traditions in China are explored.